FAQ & Hilfestellungen


Häufige Fragen und Hilfestellungen


Hilfestellungen

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und eine Übersicht an Hilfsangeboten, die Sie zur Vorbereitung Ihres Antrages nutzen können. Außerdem finden Sie hier weiterführende Informationen zu den Regelungsinhalten des RAL Gütezeichens Faire Anwerbung Pflege Deutschland

zu den Hilfestellungen

Sie haben eine Frage?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Was ist das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“?

    Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist ein Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und damit der Bundesrepublik Deutschland. Das Gütesiegel macht solche Anwerbungen von Pflegefachkräften in Drittstaaten kenntlich, die hohen ethischen Standards gerecht werden.

  • Was ist der Unterschied zwischen Gütesiegel und Gütezeichen?

    Das Gütesiegel, dessen Inhaberin das Bundesgesundheitsministerium ist, ist Bestandteil eines RAL-Gütezeichens, welches bei Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen erteilt wird. Den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Gütezeichens liegt der Anforderungs- und Prüfkatalog des Gütesiegels zugrunde.

  • Welche gesetzliche Regelung liegt dem Gütesiegel zugrunde?

    Die gesetzliche Grundlage für das Gütesiegel ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland (Artikel 15a des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 – BGBl I, S. 2753 ff.) Das Gesetz regelt die Herausgabe des Gütesiegels und legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Herausgeberin ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). 

  • Was bedeutet hohe ethische Standards der Anwerbung?

    Konkret geht es insbesondere um Vereinbarungen und Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung. Indem Kriterien für faire und angemessene Anwerbe- und Vertragspraktiken entwickelt und die Einhaltung dieser Kriterien geprüft und sichtbar gemacht wird, trägt Deutschland dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Rechnung. Eine hohen ethischen Standards gerecht werdende Anwerbung beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur betrieblichen und sozialen Integration, Sprachförderung und Begleitung bei der Einarbeitung (zitiert nach der amtlichen Begründung – Drucksache 19/30550, S. 101)

  • Was sind die Anforderungen des RAL Gütezeichens und wo finde ich diese?

    Die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das RAL Gütezeichen zu erhalten, finden Sie im Dokument Anforderungskatalog (Stand Dezember 2022).

  • Was bedeutet „aus Drittstaaten“?

    Drittstaaten – im Sinne des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland – sind Länder, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.

  • Wer überprüft, ob die Voraussetzungen für das Ral Gütezeichen erfüllt sind?

    Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von entsprechend geschulten, unabhängigen Prüferinnen und Prüfern geprüft, die von der Gütegemeinschaft beauftragt werden.

  • Ist das RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland verpflichtend?

    Nein. Die Antragstellung auf das RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland ist freiwillig.

  • Welchen Vorteil bietet das RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland bei der Anwerbung?

    Das Gütezeichen zeichnet eine faire, ethische und transparente Anwerbungspraxis der Personalvermittlung bzw. des selbst organisiert anwerbenden Arbeitgebers aus. Da das Gütezeichen Vertrauen in den Anwerbe- und den Integrationsprozess schafft, haben Anbieter mit dem RAL Gütezeichen einen Vorteil.

  • Welche Gründe sprechen aus Sicht der Interessierten dafür, sich für Anwerbende mit dem RAL Gütezeichen zu entscheiden?

    Unternehmen mit dem RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland müssen ethische Standards einhalten und einen Kriterienkatalog erfüllen, der menschen- und arbeitsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt. Zu diesen Standards zählen unter anderem die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften und der Werkzeugkoffer „Willkommenskultur & Integration“ des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF).


    Insofern bietet die Zusammenarbeit von Unternehmen mit dem RAL Gütezeichen eine Gewähr für faire und ethische Vermittlung mit einer hohen Transparenz im Vergleich zu Anwerbepraktiken, die zum Teil weder transparent sind noch internationalen Standards entsprechen.

  • Wer kann sich um das RAL Gütezeichen bewerben?

    Um das RAL Gütezeichen können sich bewerben:

    Personalvermittlungsagenturen, die aus Drittstaaten Pflegefachkräfte anwerben, sowie

    Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen, die selbstorganisiert Pflegekräfte aus Drittstaaten anwerben (ohne Zwischenschaltung einer Personalvermittlungsagentur). Vorab-Check zur Prüfung der Antragsberechtigung

  • Wo und wie beantrage ich das RAL Gütezeichen?

    Die Beantragung und die Erfassung der Nachweise der Erfüllung der Vorgaben aus dem Anforderungskatalog erfolgt digital über Ankaadia. Video-Tutorial zur Antragstellung und zum Start des Prüfprozesses.


  • Kann ich das RAL Gütezeichen erwerben, wenn ich Auszubildende anwerben möchte?

    Nein, das RAL Gütezeichen können nur Anwerbende von bereits im Ausland ausgebildeten und qualifizierten Pflegefachkräften erhalten. Dies entspricht dem Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland sowie den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.

  • Was kostet die Beantragung des RAL Gütezeichens/ fallen Kosten an für die Beantragung des RAL Gütezeichens??

    Das RAL Gütezeichen ist kostenpflichtig. Die Prüf- und Nutzungskosten können Sie den Durchführungsbestimmungen entnehmen oder hier einsehen.

  • Kann eine Personalserviceagentur mit Sitz im Ausland das RAL Gütezeichen erwerben?

    Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU bzw. des EWR haben, sind nur dann „gütezeichenberechtigt“, wenn sie über eine Zweigniederlassung in der EU bzw. im EWR verfügen. Bei einer Zweigniederlassung muss es sich um eine selbstständige Niederlassung handeln, die zwar Teil des Unternehmens (der Hauptniederlassung) ist, aber eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen kann.

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