Häufig gestellte Fragen zum RAL Gütezeichen 

Die folgenden Fragestellungen werden uns oft im Zusammenhang mit dem Gütezeichen, der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. sowie dem Antragsstellungsprozess gestellt. 

 

Sie bieten Ihnen einen ersten Überblick und informieren Sie über die Grundlagen und wesentlichen Fakten. 

 

Kontaktieren Sie uns gerne direkt, wenn der Fragenkatalog Ihnen nicht weiterhelfen kann oder Sie darüber hinaus noch ein Anliegen zum Gütezeichen mit uns besprechen wollen. 


Allgemeines zum Gütesiegel

  • Was ist das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“?

    Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist ein Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und damit der Bundesrepublik Deutschland. 


    Das Gütesiegel macht solche Anwerbungen von Pflegefachkräften in Drittstaaten kenntlich, die hohen ethischen Standards gerecht werden.


    Das Gütesiegel, dessen Inhaberin das Bundesgesundheitsministerium ist, ist Bestandteil eines RAL-Gütezeichens, welches bei Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen erteilt wird. 


    Den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Gütezeichens liegt der Anforderungs- und Prüfkatalog des Gütesiegels zugrunde.


    Mehr Informationen
  • Welchen Vorteil bietet das RAL Gütezeichen Arbeitgebenden?

    Das Gütezeichen zeichnet eine faire, ethische und transparente Anwerbungspraxis der Personalvermittlung bzw. des selbst organisiert anwerbenden Arbeitgebers aus. 


    • Nachhaltigkeit statt Fluktuation: 90 % der vermittelten Fachkräfte bleiben länger als ein Jahr bei ihrem ersten Arbeitgeber.
    • Kosteneffizienz statt Zeitarbeit: Vakanzen kosten bis zu 70.000 € pro nicht besetzter Position – vermeiden Sie das und handeln Sie nachhaltig.
    • Rechtssicher & auditierte Qualität: Mit streng auditierten und unabhängig geprüften Prozessen gegen schwarze Schafe. 
    • Schutz vor Ausbeutung & Verschuldung – das Employer Pays Prinzip verhindert finanzielle Belastung von Pflegekräften – übernehmen Sie Verantwortung.

    Insofern bietet die Zusammenarbeit von Unternehmen mit dem RAL Gütezeichen eine Gewähr für faire und ethische Vermittlung mit einer hohen Transparenz im Vergleich zu Anwerbepraktiken, die zum Teil weder transparent sind noch internationalen Standards entsprechen.


  • Welche gesetzliche Regelung liegt dem Gütesiegel zugrunde?

    Die gesetzliche Grundlage für das Gütesiegel ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland .

    (Artikel 15a des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 – BGBl I, S. 2753 ff.) 


    Das Gesetz regelt die Herausgabe des Gütesiegels und legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. 


    Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Herausgeberin ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA). 


  • Was sind die Anforderungen des RAL Gütezeichens und wo finde ich diese?

    Die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das RAL Gütezeichen zu erhalten, finden Sie im Dokument Anforderungskatalog (Stand März 2024).




    Zu den Anforderungen
  • Wer überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind?

    Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt durch unabhängige, entsprechend geschulte Prüferinnen und Prüfer der Prüfgesellschaft Bureau Veritas, die von der Gütegemeinschaft beauftragt werden.

  • Werden die Anforderungen weiterentwickelt?

    Die Anforderungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf angepasst. 


    Dies war bereits im Jahr im Jahr 2022 und im Jahr 2023 der Fall. Es ist ein gesetzlich festgelegtes Stellungnahmeverfahren vorgesehen, das im Gesetz zur Sicherung der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland verankert ist. 


    Hier werden sowohl Vorschläge aus den Gremien der Gütegemeinschaft als auch Eingaben aus einem fortlaufendem Monitoring berücksichtigt. 


    Infos zum aktuellen Weiterentwicklungsverfahren finden Sie über den folgenden Link: Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ - Kuratorium Deutsche Altershilfe


Beantragung und Nutzung

  • Wo und wie beantrage ich das RAL-Gütezeichen?

    Die Antragstellung sowie die Erfassung der Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Anforderungskatalog erfolgen in der Regel digital über Ankaadia. 


    Die Nutzung von Ankaadia ist jedoch nicht verpflichtend – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie die Prüfung auf einem anderen Weg durchführen möchten. 


    Das Video auf der Antragsseite erklärt Schritt für Schritt die Antragstellung und den Beginn des Prüfverfahrens. 

    Zur Antragsseite
  • Wir rekrutieren ausschließlich aus der EU. Können wir es beantragen?

    Nein, das Gütesiegel kann nur für die Rekrutierung aus Drittstaaten beantragt werden. 


    Drittstaaten sind Länder, die weder Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, wie es im Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland definiert ist.

  • Welche Kosten fallen für das Gütezeichen an?

    Das RAL-Gütezeichen ist kostenpflichtig. Die Details zu den Prüf- und Nutzungskosten können Sie den Durchführungsbestimmungen entnehmen oder auf der Seite zum Gütezeichen einsehen.


    Bei Antragsstellung wird eine Antragsgebühr von 500 Euro ink. MwSt. fällig. 

    Die Antragsgebühr wird mit der Prüfgebühr verrechnet – sie fällt also nicht zusätzlich an. 


    Kosten für die Prüfung: 

    • Kosten: 5.100 Euro zzgl. MwSt.
    • Die Gebühren für die Durchführung der Prüfung ist unabhängig vom Prüfergebnis vom Antragsstellenden zu zahlen. Sollte eine Prüfung abgebrochen werden, sind bereits entstandene Kosten zu zahlen.
    • Eine Fremdüberwachung (Rezertifizierung) wird alle zwei Jahre fällig. 

    Lizenznutzungsgebühren: 

    • Kosten: 1.200 Euro pro Kalenderjahr zzgl. MwSt. 
    • Für Mitglieder der Gütegemeinschaft: 600 Euro pro Kalenderjahr zzgl. MwSt.


  • Gibt es Rabattmöglichkeiten für neue Agenturen?

    Nein. Wir können unter Umständen eine Ratenzahlung vereinbaren. 

  • Müssen die Prüfkosten auch bei Nicht-Bestehen bezahlt werden?

    Ja, da es eine Gegenleistung gab (Prüfung/Audit) ist die Gebühr unabhängig des Prüfergebnisses zu entrichten. 

  • Wer überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind?

    Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt durch unabhängige, entsprechend geschulte Prüferinnen und Prüfer der Prüfgesellschaft Bureau Veritas, die von der Gütegemeinschaft beauftragt werden.

  • Kann eine Agentur mit Sitz im Ausland das Gütezeichen erwerben?

    Ihr Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU bzw. der EWR ist nur dann „gütezeichenberechtigt“, wenn es über eine Zweigniederlassung in der EU bzw. im EWR verfügt. 


    Eine Zweigniederlassung muss eine selbständige Niederlassung sein. Sie ist zwar Teil Ihres Unternehmens (der Hauptniederlassung), kann aber selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen. 


Idealer Ablauf des Antragsprozesses

  • Wie lange dauert die Prüfung für die Vergabe des Gütezeichens?

    Die Dauer des Prüfprozesses hängt von der Vorbereitung des Unternehmens ab, dauert erfahrungsgemäß aber zwischen 3 bis 6 Monaten. 

    Zum Ablauf
  • Bieten Sie individuelle Unternehmensberatung an?

    Eine individuelle Unternehmensberatung bieten wir nicht an. 


    Allerdings führen wir regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Prüfprozess sowie zu den Anforderungen des Kriterienkatalogs durch, in denen wir den Ablauf und die Voraussetzungen ausführlich erläutern und Fragen beantworten. 


    Sprechen Sie uns an für die nächste Infoveranstaltung.

    Nehme Sie Kontakt auf
  • Mein Unternehmen ist neu gegründet. Muss ich bereits rekrutiert haben?

    Wenn Ihr Unternehmen neu gegründet ist, können Sie sich bereits auf die Prüfung vorbereiten, indem Sie sicherstellen, dass Ihre Prozesse und Verträge den Anforderungen des Gütesiegels entsprechen.


    Für die tatsächliche Antragstellung gilt jedoch: Seit dem 15. Juli 2025 kann das Gütezeichen nur noch vergeben werden, wenn bereits reale Vermittlungen durchgeführt wurden.


    Für Anträge, die nach dem 1. März 2026 gestellt werden, müssen zudem mindestens 10 Vermittlungsfälle pro im Vermittlungskonzept genanntem Herkunftsland nachgewiesen werden.


  • Ist eine Verkürzung des Prüfprozesses möglich?

    Bei guter Vorbereitung kann sich die Dauer verkürzen. Insbesondere wenn Sie die maximale Frist von 3 Monaten für die Erfassung der Prüfkriterien sowie 30 Tage für die Umsetzung der Auflageempfehlungen nicht vollständig ausschöpfen, kann der Prozess beschleunigt werden. 


    Bitte beachten Sie jedoch, dass bestimmte Schritte – wie die Prüfung durch die Prüferinnen und Prüfer, die Termine der monatlichen Güteausschusssitzungen sowie die abschließende Entscheidung des Vorstands – nicht beschleunigt werden können.

  • Ist die Nutzung der Prüfsoftware Ankaadia verpflichtend?

    Nein, die Nutzung der Prüfsoftware Ankaadia ist nicht verpflichtend, erleichtert aus unserer Sicht jedoch die Antragsstellung erheblich. 


    Alle Akteure (Prüffirma, Geschäftsstelle, Antragsteller und Güteausschuss) behalten so einen guten Überblick über den gesamten Prozess.


    Zudem vereinfacht die Software das Hochladen der Unterlagen sowie deren Einsicht durch Prüffirma und Geschäftsstelle und ermöglicht die strukturierte Bereitstellung des Prüfberichts für den Güteausschuss.


    Die Nutzung der Software für die Prüfung ist für Sie kostenlos.


    Falls Sie die Prüfung nicht über Ankaadia durchführen möchten, erhalten Sie alternativ ein PDF-Prüfformular. Darin müssten Sie darlegen, wie Sie die Prüfkriterien erfüllen. 


    Die entsprechenden Unterlagen stellen Sie dann bitte gesammelt in einem ZIP-Ordner oder über einen Drive-Link zur Verfügung.

    Ihre vertraulichen Unternehmensinformationen werden selbstverständlich nicht weitergegeben. 


    Der Güteausschuss bewertet den Prüfbericht anonym; lediglich die Vertrauensperson erhält Einblick in die Verträge. Diese Vertrauensperson ist dabei nicht marktlich relevant und gehört nicht zur Rekrutierungsbranche.


  • Werden Kandidat:innen im Rahmen des Prozesses befragt?

    Im Rahmen der Stichprobenziehung werden Kandidat:innen (schriftlich) befragt.

  • Gibt es den Anfordernungskatalog für das Gütezeichen auch in Englisch?

    Ja, über den Link unten. Die Prüfung kann jedoch nur auf Deutsch durchgeführt werden. 

    Zu den englischen Infos
  • Sind Bindungsklauseln für Pflegekräfte erlaubt?

    Grundsätzlich ist von Bindungs- und Rückzahlungsklauseln abzuraten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Bindungsklauseln entsprechend des deutschen Rechtsrahmens in (Arbeits-)verträgen verankert werden. Sie müssen verhältnismäßig sein. 

  • Sind Kautionen mit dem Gütezeichen zulässig?

    Kautionen sind mit den Kriterien des Gütezeichens nicht vereinbar. 

    Für den Fall, dass ein Unternehmen ein Sprachniveau zur Voraussetzung der Aufnahme in ein Vermittlungsprogramm macht, sind Kosten für den Spracherwerb ein Jahr rückwirkend zu erstatten.

  • Was passiert bei Umfirmierung meines Unternehmens?

    Solange sich Ihre Prozesse nicht wesentlich von den geprüften Prozessen unterscheiden, können wir problemlos eine neue Urkunde mit dem entsprechenden Firmennamen ausstellen. 

Mitgliedschaft bei der GAPA

  • Kann ich Mitglied der GAPA werden, wenn ich das Gütezeichen nicht habe?

    Nein. Die Auszeichnung mit dem Gütezeichen für „aktive“ Mitglieder ist satzungsgemäße Voraussetzung zur Aufnahme als Mitglied in der GAPA. 

    Zum Ablauf
  • Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft?

    Mit einer Mitgliedschaft können Sie aktiv an der Weiterentwicklung der Gütekriterien mitwirken und erhalten die Möglichkeit, sich mit anderen Mitgliedsorganisationen und Fachakteuren zu vernetzen. 


    Zudem profitieren Sie von einer 50 %igen Ermäßigung auf die Lizenznutzungsgebühren für das Gütezeichen und erhalten frühzeitigen Zugang zu relevanten Informationen, Updates und Veranstaltungshinweisen.