Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und eine Übersicht an Hilfsangeboten, die Sie zur Vorbereitung Ihres Antrages nutzen können. Außerdem finden Sie hier weiterführende Informationen zu den Regelungsinhalten des RAL Gütezeichens Faire Anwerbung Pflege Deutschland
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist ein Gütesiegel des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und damit der Bundesrepublik Deutschland. Das Gütesiegel macht solche Anwerbungen von Pflegefachkräften in Drittstaaten kenntlich, die hohen ethischen Standards gerecht werden.
Das Gütesiegel, dessen Inhaberin das Bundesgesundheitsministerium ist, ist Bestandteil eines RAL-Gütezeichens, welches bei Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen erteilt wird. Den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Gütezeichens liegt der Anforderungs- und Prüfkatalog des Gütesiegels zugrunde.
Die gesetzliche Grundlage für das Gütesiegel ist das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland (Artikel 15a des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11. Juli 2021 – BGBl I, S. 2753 ff.) Das Gesetz regelt die Herausgabe des Gütesiegels und legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Herausgeberin ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA).
Konkret geht es insbesondere um Vereinbarungen und Verfahrensweisen im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung. Indem Kriterien für faire und angemessene Anwerbe- und Vertragspraktiken entwickelt und die Einhaltung dieser Kriterien geprüft und sichtbar gemacht wird, trägt Deutschland dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Rechnung. Eine hohen ethischen Standards gerecht werdende Anwerbung beinhaltet insbesondere Maßnahmen zur betrieblichen und sozialen Integration, Sprachförderung und Begleitung bei der Einarbeitung (zitiert nach der amtlichen Begründung – Drucksache 19/30550, S. 101)
Die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um das RAL Gütezeichen zu erhalten, finden Sie im Dokument Anforderungskatalog (Stand März 2024).
Drittstaaten – im Sinne des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland – sind Länder, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von entsprechend geschulten, unabhängigen Prüferinnen und Prüfern geprüft, die von der Gütegemeinschaft beauftragt werden.
Nein. Die Antragstellung auf das RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland ist freiwillig.
Das Gütezeichen zeichnet eine faire, ethische und transparente Anwerbungspraxis der Personalvermittlung bzw. des selbst organisiert anwerbenden Arbeitgebers aus. Da das Gütezeichen Vertrauen in den Anwerbe- und den Integrationsprozess schafft, haben Anbieter mit dem RAL Gütezeichen einen Vorteil.
Unternehmen mit dem RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland müssen ethische Standards einhalten und einen Kriterienkatalog erfüllen, der menschen- und arbeitsschutzrelevante Aspekte berücksichtigt. Zu diesen Standards zählen unter anderem die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften und der Werkzeugkoffer „Willkommenskultur & Integration“ des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF).
Insofern bietet die Zusammenarbeit von Unternehmen mit dem RAL Gütezeichen eine Gewähr für faire und ethische Vermittlung mit einer hohen Transparenz im Vergleich zu Anwerbepraktiken, die zum Teil weder transparent sind noch internationalen Standards entsprechen.
Um das RAL Gütezeichen können sich bewerben:
Personalvermittlungsagenturen, die aus Drittstaaten Pflegefachkräfte anwerben, sowie
Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen, die selbstorganisiert Pflegekräfte aus Drittstaaten anwerben (ohne Zwischenschaltung einer Personalvermittlungsagentur). Vorab-Check zur Prüfung der Antragsberechtigung
Die Beantragung und die Erfassung der Nachweise der Erfüllung der Vorgaben aus dem Anforderungskatalog erfolgt digital über Ankaadia. Video-Tutorial zur Antragstellung und zum Start des Prüfprozesses.
Nein, das RAL Gütezeichen können nur Anwerbende von bereits im Ausland ausgebildeten und qualifizierten Pflegefachkräften erhalten. Dies entspricht dem Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland sowie den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes.
Das RAL Gütezeichen ist kostenpflichtig. Die Prüf- und Nutzungskosten können Sie den Durchführungsbestimmungen entnehmen oder hier einsehen.
Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU bzw. des EWR haben, sind nur dann „gütezeichenberechtigt“, wenn sie über eine Zweigniederlassung in der EU bzw. im EWR verfügen. Bei einer Zweigniederlassung muss es sich um eine selbstständige Niederlassung handeln, die zwar Teil des Unternehmens (der Hauptniederlassung) ist, aber eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen kann.